Willkommen zu Hamburgs geilstem Festival

Camping

Der Parkplatz ist ab 14:00 Uhr geöffnet.
Der Campingplatz ist ab 16:00 Uhr geöffnet

Camping

Da die Campingflächen am Festivalgelände begrenzt sind, ist die Anzahl der Campingtickets limitiert.
Da viele Besucher weite Anreisen auf sich nehmen, um an diesem einzigartigen Event teilzunehmen, bitten wir die Fans aus der näheren Umgebung auf das Zelten zu verzichten und Autos oder öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen, um die Nächte zu Hause oder bei Freunden zu verbringen.

Kein Auto !!! – Es ist nicht möglich mit dem Auto den Campingplatz zu befahren! Auch für Wohnmobile, Wohnwagen oder ähnliches ist auf dem Campingplatz leider kein Platz.
Das Ausladen muss auf dem Parkplatz erfolgen. Der Fußweg beträgt ca. 200m bis zum Eingang des Campingareals.

Wohnmobile

Es gibt einen abgesteckten/begrenzten Bereich auf dem Parkplatz.
Der Preis pro Wohnmobil beträgt 15,00 Euro. Die Flächen sind sauber zu halten. Es gibt bei den Parkplatz Ordnern jede Menge Mülltüten.
Das Grillen auf den Grünflächen ist verboten. Grillen geht nur auf dem befestigten Weg. Stellt euch bitte Platzsparend hin, damit auch die anderen Wohnmobile noch Platz finden.

Kann man mit dem Wohnwagen kommen?

Nein, das geht leider nicht. Das ist von der Gemeinde untersagt!

Regeln fürs Campen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung des Campingplatzes

1
ACHTUNG: Die Campingfläche wird nur für Festivalbesucher mit gültigen Festivalticket und Campingzusatzticket (bzw. mit dem entsprechend ausgewiesenem Bändchen) ausgelegt.

2
Das Betreten und Campen ohne die zuvor benannten Voraussetzungen ist nicht gestattet. Die Gebühren für vorher versehentlich erworbene Campingkarten werden NICHT zurückerstattet!

3
Das Campen ist ausdrücklich nur auf den als Campingplatz ausgewiesenen Flächen erlaubt. Bei Zuwiderhandlung erfolgt Strafanzeige.

4
Der Campingplatz ist ab Freitag 12.05.2023
16:00 Uhr geöffnet.
Der Parkplatz ist ab Freitag 12.05.2023
14:00 Uhr geöffnet.
Bitte reist nicht vorher an, das bringt nur Stress und Chaos. Die Abreise muss spätestens am Sonntag bis 10:00 Uhr erfolgt sein.

5
Die Benutzung der sanitären Einrichtungen (Dixies) des Campingplatzes ist kostenlos.

6
Offenes Feuer ist auf dem gesamten Festivalgelände (inklusive Camping- und Parkplatz sowie allen angrenzenden Grünflächen) verboten.

7
Der Verkauf und das Feilbieten von Waren (auch Lebens- und Genussmitteln) aller Art ist auf dem Campingplatz strikt untersagt. Das Mitführen von Lebensmitteln und Getränken zum privaten Verzehr ist auf dem Campingareal ohne Mengeneinschränkung möglich. Ausgenommen hiervon sind Glasbehältnisse jeglicher Art. Diese dürfen wegen möglicher Unfall- und Verletzungsgefahren unter keinen Umständen mitgeführt werden.

8
Der Betrieb von Geräten zur Musikwiedergabe ist in der Zeit zwischen 1:00 Uhr und 9:00 Uhr strikt untersagt. Bei Zuwiderhandlung erfolgt ein Verweis vom Campinggelände. Ausgenommen ist der Betrieb mit Kopfhörern.

9
Mit dem Veranstalter ist kein Verwahr- oder Bewachungsauftrag abgeschlossen. Die Benutzung des Campingplatzes geschieht auf eigene Gefahr. Die Campinggebühr ist lediglich das Entgelt für den Platz, auf dem das Zelt abgestellt und aufgebaut werden kann. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch andere Besucher oder sonstige Dritte entstehen.

10
Der Benutzer hat sein Zelt so aufzubauen, dass eine Behinderung anderer Benutzer ausgeschlossen und eine Zufahrt zu den sanitären Anlagen jederzeit möglich ist. Das Befahren des Campinggeländes mit Kraftfahrzeugen jeglicher Art ist verboten.

11
Der Platz muss gesäubert werden und der Müll in den dafür vorgesehenen Müllsäcken an den Rückgabestellen abgegeben werden. Den Anweisungen des Personals ist hierbei Folge zu leisten. Die Müllentsorgung hat bis spätestens Sonntag, um 10:00 Uhr zu erfolgen. Die genauen Öffnungszeiten der gesonderten Müllabgabestellen werden vor Ort bekanntgegeben.

12
Der Campingplatz ist nach der Benutzung in seinem ursprünglichen Zustand zu verlassen. Beschädigungen sind durch den Mieter oder auf dessen Kosten zu beseitigen. Kommt der Benutzer dieser Pflicht nicht nach, so kann der Veranstalter die Schäden auf Kosten des Benutzers beheben oder durch Dritte auf Kosten des Benutzers beseitigen lassen.

13
Den Anweisungen des Personals des Veranstalters ist stets Folge zu leisten.
Bei Zuwiderhandlungen erfolgt ein Verweis vom Campinggelände; weiter behält sich der Veranstalter in solchen Fällen das Recht zur Einleitung zivil- und/oder strafrechtlicher Verfolgung vor.

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