Willkommen zu Hamburgs geilstem Festival

Jugendschutz-Bestimmungen zum Metal-Bash Festival
Folgende Zutrittsbestimmungen gelten für das Festivalgelände, sowie Parkplatzanlagen und Zuwegungen zum Festivalgelände:
Alter bis einschließlich 11 Jahre:
mit Erziehungsberechtigtem *
–
* Erziehungsberechtigter = Eltern, bzw. Vormund des Kindes bei Begleitung des Jugendlichen vom Erziehungsberechtigten muss die „Vereinbarung zur besonderen Obacht“ rechtsverbindlich ausgefertigt und unterschrieben sein.
Alter von 12 bis einschließlich 15 Jahre:
mit Sorgeberechtigtem **
–
** Sorgeberechtigter = Eltern, Vormund, bzw. Dritter, auf den von Eltern oder Vormund die Sorgeberechtigung für die Zeit der Veranstaltung übertragen wurde.
Bei Begleitung des Jugendlichen durch einen Sorgeberechtigten muss die „Vereinbarung zur Sorgeberechtigung“ rechtsverbindlich ausgefertigt und unterschrieben sein. Gemeinsam mit Ausweiskopien der Eltern / des Vormunds an der Kasse abgeben.
Alter von 16 bis einschließlich 17 Jahre: Jugendliche von 16 bis 17 Jahren ohne Erziehungs- oder Sorgeberechtigten haben bis 24.00 Uhr das Festivalgelände zu verlassen.
Nachstehend zum Download:
„Vereinbarung zur besonderen Obacht“
(für Eltern, die ihre Kinder (7 – 15 Jahre) mit auf das Gelände nehmen)
„Vereinbarung zur Sorgeberechtigung“
(für die Übertragung der Sorgeberechtigung von den Eltern / dem Vormund auf einen dritten Erwachsenen. Diesem müssen die Ausweiskopien der Eltern / des Vormunds angehängt werden.)
Wir behalten uns vor, eine Übertragung des Sorgerechtes nicht zu akzeptieren (z.B. bei Zweifel am Zustandekommen der Übertragung oder Eignung der Person, an welche das Sorgerecht übertragen wurde).
Ausschank alkoholischer Getränke an Minderjährige:
Personen unter 16 Jahre: kein Alkohol !!
Personen zwischen 16 und 17 Jahren: Bier !!
Außerdem:
Der Personalausweis ist mit sich zu führen, da der Zutritt zum Festivalgelände ohne Personalausweis nicht gewährt wird. (Reisepass wird auch akzeptiert)
Die Einlasskontrollen werden ab 2015, insbesondere hinsichtlich der Ausweiskontrollen, noch weiter verschärft.
Wer mitgebrachte Getränke auf dem Festivalgelände mitführt, wird des Geländes verwiesen.


